SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSKOORDINATOR

BAUHERR IN DER VERANTWORTUNG
seit Inkrafttreten der Baustellenverordnung (BaustellV) zum 01.07.1998 ist
der Bauherrn verpflichtet, rechtzeitig einen SiGe-Koordinator zu beauftragen,
wenn mehrere Firmen tätig sein werden, die Arbeiten 500Personentage
überschreiten und gefährliche Arbeiten ausgeführt werden. Eine verspätete
Beauftragung hat stets finanzielle Nachteile für den Bauherrn.

KOMPETENZ UND FACHKUNDE DES SIGE-KOORDINATORS - BEAUFTRAGUNG
Architekten und (Bau-)Ingenieure sind geeignete Personen, für kleinere
Baumaßnahmen auch Techniker und Meister. Eine mehrjährige Erfahrung in Planung und Ausführung von Baumaßnahmen muß in jedem Fall vorhanden  sein.

AUFGABEN – VERANTWORTUNGSBEREICH DES SIGE-KOORDINATORS
in der Planungsphase:
- Einbinden von Sicherheit und Gesundheitsschutz in das Bauausführungskonzept
- Entwickeln von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen und Nutzung sicherheitstechn.Einrichtungen
- Einordnen von Sicherheit + Gesundheitsschutz für Arbeiten nach Fertigstellung
während der Bau-Ausführung :
- Organisieren / Koordinieren / Überprüfen der Einhaltung der Schutzmaßnahmen
- Fortschreiben / Anpassen des SiGe-Planes für spätere Arbeiten am Gebäude